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   OLG Karlsruhe, 27.04.2011 - 6 U 137/09   

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OLG Karlsruhe, 27.04.2011 - 6 U 137/09 (https://dejure.org/2011,31907)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.04.2011 - 6 U 137/09 (https://dejure.org/2011,31907)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. April 2011 - 6 U 137/09 (https://dejure.org/2011,31907)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • erbrechtsiegen.de

    Pflichtteil - Anrechenbarkeit Geldzuwendung und Bürgschaftsübernahme als Ausstattungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    "Aussteuer" wird auf den Pflichtteilsanspruch angerechnet!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anrechnung einer "Ausstattung" auf Pflichtteilsanspruch

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Lebzeitige Zuwendungen an Enkelin schmälern deren Pflichtteilsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 901
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.05.1965 - IV ZR 139/64

    Ausstattungsversprechen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.04.2011 - 6 U 137/09
    Nicht entscheidend ist dabei, ob die Zuwendung notwendig ist, um die selbständige Lebensstellung des Empfängers zu begründen oder zu erhalten (BGHZ 44, 91).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2018 - 7 U 34/17

    Pflicht des Miterben zum Ausgleich von Zuwendungen in Form der unentgeltlichen

    Dabei ist die Ausstattung eine von der Schenkung zu unterscheidende Art der unentgeltlichen Zuwendung mit einer causa sui generis (OLG Karlsruhe ZEV 2011, 531 f).
  • BGH, 27.06.2018 - IV ZR 222/16

    Lebensversicherung auf den Tod eines anderen: Übertragung der

    Zwar entspricht der Begriff der Ausstattung in § 2050 BGB demjenigen in § 1624 BGB (RGZ 79, 266, 267; vgl. auch Senatsurteil vom 26. Mai 1965 - IV ZR 139/64, BGHZ 44, 91 unter 3 [juris Rn. 22]; OLG Karlsruhe, ZEV 2011, 531, 532).
  • LG Kaiserslautern, 21.01.2021 - 3 O 795/17

    Pflichtteilsanspruch: Gebrauchsüberlassung von Wohnraum als ausgleichspflichtige

    Dies ist - im Lichte des § 2050 Abs. 1 BGB gelesen - zunächst dasjenige, was einem Abkömmling mit Rücksicht auf seine Verheiratung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder auf die Erlangung einer selbständigen Lebensstellung zur Begründung oder Erhaltung der Wirtschaft oder der Lebensstellung von dem Erblasser zugewandt wird (OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.04.2011 - 6 U 137/09 - juris, Rn. 21 = ZEV 2011, 531 f).

    Dabei ist die Ausstattung eine von der Schenkung zu unterscheidende Art der unentgeltlichen Zuwendung mit einer causa sui generis (OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.04.2011 - 6 U 137/09 - juris = ZEV 2011, 531 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06. April 2018 - I-7 U 34/17 - juris, Rn. 51).

    Dazu können Geldleistungen in Form von einer einmaligen Kapitalzuwendung oder auch in Form von laufenden Zahlungen gehören bzw. auch in Form der Tilgung von Schulden des Kindes oder dessen Ehegatten (Coester, in: Staudinger, BGB-Kommentar, 2020, § 1624 Rn. 9; Reichsgericht, 4. Zivilsenat, Urteil vom 12.12.1907 - IV 221/07 - juris), in Form der Befreiung von Verbindlichkeiten oder in Form der Bestellung von Grundpfandrechten (Budzikiewicz, in: Jauernig, BGB-Kommentar, 18. Auflage 2021, § 1624 Rn. 1), jedenfalls wenn sie verwertet worden sind (vgl. Schermann, in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, Band 5, 9. Auflage 2020, Stand: 23.06.2020, § 2050 Rn. 43) sowie in Form der Gewährung einer Bürgschaft (OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.04.2011 - 6 U 137/09 - juris, Rn. 21 = ZEV 2011, 531 f.).

    Es ist der gesetzliche Erbteil nach Maßgabe der §§ 2050 ff. BGB unter Berücksichtigung der Ausstattung (die zunächst den fiktiven Nachlass erhöht und dann vom aus diesem berechneten gesetzlichen Erbteil abgezogen werden muss) zu berechnen; dieser ist dann zur Berücksichtigung des Pflichtteils durch zwei zu teilen (vgl. zum Rechenweg: OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. April 2011 - 6 U 137/09 - juris, Rn. 27 ff.; Weidlich, in: Palandt, 80. Auflage 2021, § 2316 Nr. 2).

  • OLG Saarbrücken, 10.05.2023 - 5 U 57/22

    Folgen einer Veräußerung von Nachlassgrundstück durch Vermächtnisnehmer und

    Es handelt sich um eine von der Schenkung zu unterscheidende Art der unentgeltlichen Zuwendung ("causa sui generis"); sie beruht auf einer - durch Auslegung zu ermittelnden - Einigung der Parteien darüber, dass aufgrund eines objektiven Ausstattungsanlasses mit der "behaltensfesten" Zuwendung einer der genannten Ausstattungszwecke verfolgt wird (Senat, Urteil vom 22. Juli 2022 - 5 U 83/21; OLG Karlsruhe, ZEV 2011, 531; Ann in: MünchKommBGB, 8. Auflage 2020, § 2050 Rdn. 14 f.).

    Als Ausstattungsanlass kommen - neben den "klassischen" Fällen wie Verheiratung oder Geschäftsgründung - auch finanzielle Hilfen in Betracht, sofern die Zuwendung sich nicht in einer Hilfe aus aktueller Not erschöpft, sondern der Begründung und Erhaltung der wirtschaftlichen Selbständigkeit des Abkömmlings dient oder zu dienen bestimmt ist (§ 1624 Abs. 1 BGB: "mit Rücksicht auf... die Erlangung einer selbständigen Lebensstellung zur Begründung oder Erhaltung... der Lebensstellung" gewährt; vgl. OLG Karlsruhe, ZEV 2011, 531).

    Bei größeren Zuwendungen kann die Deutung als Ausstattung naheliegen, wenn die objektiven Voraussetzungen für eine Ausstattung gegeben sind und sich eine andere causa nicht feststellen lässt (Senat, Urteil vom 22. Juli 2022 - 5 U 83/21; OLG Karlsruhe, ZEV 2011, 531; Fest, in: MünchKomm-BGB, a.a.O., § 2050 Rn. 15).

  • LG Kaiserslautern, 19.03.2021 - 3 O 795/17

    Pflichtteilsanspruch: Gebrauchsüberlassung von Wohnraum als ausgleichspflichtige

    Dies ist - im Lichte des § 2050 Abs. 1 BGB gelesen - zunächst dasjenige, was einem Abkömmling mit Rücksicht auf seine Verheiratung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder auf die Erlangung einer selbständigen Lebensstellung zur Begründung oder Erhaltung der Wirtschaft oder der Lebensstellung von dem Erblasser zugewandt wird (OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.04.2011 - 6 U 137/09 - juris, Rn. 21 = ZEV 2011, 531 f).

    Dabei ist die Ausstattung eine von der Schenkung zu unterscheidende Art der unentgeltlichen Zuwendung mit einer causa sui generis (OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.04.2011 - 6 U 137/09 - juris = ZEV 2011, 531 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06. April 2018 - I-7 U 34/17 - juris, Rn. 51).

    Dazu können Geldleistungen in Form von einer einmaligen Kapitalzuwendung oder auch in Form von laufenden Zahlungen gehören bzw. auch in Form der Tilgung von Schulden des Kindes oder dessen Ehegatten (Coester, in: Staudinger, BGB-Kommentar, 2020, § 1624 Rn. 9; Reichsgericht, 4. Zivilsenat, Urteil vom 12.12.1907 - IV 221/07 - juris), in Form der Befreiung von Verbindlichkeiten oder in Form der Bestellung von Grundpfandrechten (Budzikiewicz, in: Jauernig, BGB-Kommentar, 18. Auflage 2021, § 1624 Rn. 1), jedenfalls wenn sie verwertet worden sind (vgl. Schermann, in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, Band 5, 9. Auflage 2020, Stand: 23.06.2020, § 2050 Rn. 43) sowie in Form der Gewährung einer Bürgschaft (OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.04.2011 - 6 U 137/09 - juris, Rn. 21 = ZEV 2011, 531 f.).

    Es ist der gesetzliche Erbteil nach Maßgabe der §§ 2050 ff. BGB unter Berücksichtigung der Ausstattung (die zunächst den fiktiven Nachlass erhöht und dann vom aus diesem berechneten gesetzlichen Erbteil abgezogen werden muss) zu berechnen; dieser ist dann zur Berücksichtigung des Pflichtteils durch zwei zu teilen (vgl. zum Rechenweg: OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. April 2011 - 6 U 137/09 - juris, Rn. 27 ff.; Weidlich, in: Palandt, 80. Auflage 2021, § 2316 Nr. 2).

  • AG Hameln, 08.12.2021 - 19 VI 938/18

    Testamentsvollstrecker; Entlassung des Testamentsvollstreckers; Beendigung;

    Dabei ist die Ausstattung eine von der Schenkung zu unterscheidende Art der unentgeltlichen Zuwendung mit einer causa sui generis (OLG Karlsruhe ZEV 2011, 531 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.01.2010 - I-6 U 137/09   

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https://dejure.org/2010,10095
OLG Köln, 22.01.2010 - I-6 U 137/09 (https://dejure.org/2010,10095)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.01.2010 - I-6 U 137/09 (https://dejure.org/2010,10095)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Januar 2010 - I-6 U 137/09 (https://dejure.org/2010,10095)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG §§ 2 Nr. 1, 5 Abs. 1 Nr. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung der Verbraucher durch Bezugnahme auf "Referenztarife" konkurrierender Stromanbieter; "Referenz Grundversorgungstarif"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 2 Nr. 1; UWG § 5 Abs. 1 Nr. 2
    "Referenz Grundversorgungstarif"; Irreführung der Verbraucher durch Bezugnahme auf "Referenztarife" konkurrierender Stromanbieter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Stromanbieter darf Kunden nicht mit ungenauen Online-Stromtarifen in die Irre führen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Irreführende Reklame eines Stromanbieters bei ungenauen Internet-Tarifen

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Irreführende Reklame bei ungenauem Vergleich von Tarifen im Internet

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 305 (Ls.)
 
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